Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen hat eine eigene Internetseite zum Thema Selbsthilfeförderung ins Netz gestellt mit umfangreichen Informationen in Hinblick auf NRW und die einzelnen Kreise und Städte.
Link:
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/
Diese Information ist für die Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich (chron. Erkrankungen/Behinderungen, Suchtabhängigkeiten, psych. Erkrankungen) und die mindestens ein halbes Jahr bestehen
Die Krankenkassen in Bochum haben sich entschieden, über die bereits eingegangenen Anträge auf Projektförderung ebenfalls gemeinsam zu entscheiden - in der Regel am gleichen Termin der "Vergabesitzung Pauschalförderung". Das heißt nicht zwingend, dass dann alle Fördermittel bereits verausgabt werden, unter Umständen kann es jedoch dazu kommen. Wenn Sie Anfang des Jahres bereits wissen, dass Sie für Ihre Selbsthilfegruppe ein Projekt planen, wäre es sinnvoll, den Antrag bis zum 31. März eines Jahres zu stellen. Die Anträge senden Sie bitte direkt an die jeweiligen Krankenkassen und nicht an die Selbsthilfe-Kontaktstelle; eine Liste der entsprechenden Projektfördernden Kassen in Bochum sowie die Antragsformulare finden Sie unter der Rubrik "Anträge".
Downloads:
Gesamte Mitteilung zur Kontoregelung ab 2012 (102 KB)
Die wichtigste Änderung für nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich.
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen/Krankenkassenverbände in Nordrhein-Westfalen (GKV-Selbsthilfeförderung NRW)
Mitglieder:
AOK NORDWEST, Dortmund; AOK Rheinland/Hamburg, Düsseldorf; BKK-Landesverband NORDWEST, Essen; Knappschaft, Bochum; Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Münster; vdek e.V. NRW, Düsseldorf; IKK classic, Dresden
Mitteilung vom 09.08.2011
Die Ausnahmeregelung umfasst folgenden Inhalt:
Wenn rechtlich selbständige, nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen kein eigenständiges Konto bei einem Geldinstitut erhalten, können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhänder eingerichtetes Konto akzeptieren.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
a) Es wird ein Verfügungsberechtigter für das Konto benannt, der verpflichtet ist sicherzustellen, dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe verwendet werden.
b) Der Antrag auf Fördermittel wird von zwei Mitgliedern der Selbsthilfegruppe unterzeichnet.
c) Die Selbsthilfegruppe kann in voller Höhe über die Fördermittel verfügen.
d) Erhalten Selbsthilfegruppen kein eigenes Konto, werden die Aussage des Antragstellers akzeptiert. Nachweise bzw. Bestätigungen von Geldinstituten sind nicht anzufordern bzw. einzureichen.
Ein wichtiger Hinweis:
Die Ausnahmeregelung gilt nur für rechtlich selbständige, nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen.
Die Selbsthilfegruppen, die unselbständige Untergliederungen von rechtsfähigen Bundes-, Landes- oder Regionalverbänden sind, müssen ein (Unter-)Konto des Gesamtvereins, dessen Gliederung sie sind, benennen.
Downloads:
Gesamte Mitteilung zur Kontoregelung ab 2012 (102 KB)
Informationen zur Kontoregelung ab Januar 2012 auf dem Gesamttreffen im November 2011 (108 KB)
Sie wollen mehr wissen? Wenden Sie sich an die Selbsthilfe-Kontaktstelle:
E-Mail: selbsthilfe-bochum@paritaet-nrw.org